Rechtlicher Rahmen
Geregelt wird das Recht auf Zugang zu Informationen, über die der Tourismusverband der Gemeinde Lekenik verfügt, die er verwaltet oder beaufsichtigt, durch das Gesetz über das Recht auf Informationszugang (NN 25/13, 85/15, 69/22) und die Kriterien für die Festsetzung der Gebühr für tatsächliche Material- und Zustellkosten von Informationen (NN 12/14, 15/14, 141/22).
Das Gesetz regelt die Grundsätze des Zugangsrechts, die Ausnahmen davon sowie das Verfahren zur Ausübung und zum Schutz des Rechts auf Informationszugang. Ziel des Gesetzes ist es, natürlichen und juristischen Personen durch Offenheit und Transparenz der Arbeit öffentlicher Stellen den Zugang zu Informationen zu ermöglichen und zu gewährleisten.
So stellen Sie einen Antrag
Das Recht auf Information wird durch einen Antrag beim Tourismusverband der Gemeinde Lekenik wahrgenommen. Bei schriftlicher Antragstellung füllen Sie bitte das Antragsformular aus, das Sie:
- per Post an Turistička zajednica Općine Lekenik, Zagrebačka 66, 44272 Lekenik senden
- per E-Mail an den Informationsbeauftragten senden: visitlekenik@gmail.com
- persönlich in der Touristeninformation abgeben, montags bis freitags von 07:00 bis 15:00 Uhr
Für die Antragstellung fällt keine Gebühr an.
